Skip to main content

31. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Autobahnfahrt in der Fahrschule: Dauer, Ablauf, Übungen

Für Klasse B sind 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten Pflicht, eine davon mindestens 90 Minuten am Stück. Was du dabei übst und welche Strecken zählen.

Autobahnfahrt in der Fahrschule: Dauer, Ablauf, Übungen

Für den Führerschein Klasse B schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vier Autobahnfahrten zu je 45 Minuten vor, zusammen also 180 Minuten. Mindestens eine davon muss eine zusammenhängende Fahrt von zwei Einheiten sein, also 90 Minuten am Stück.

Was die Sonderfahrten insgesamt sind, steht in unserem Beitrag Die Sonderfahrten erklärt. Hier geht es nur um die Autobahn: was das Gesetz genau verlangt, was in diesen Stunden auf dem Plan steht und welche Regeln dort anders sind als in der Stadt.

Wie lange dauert die Autobahnfahrt?

Jede der vier Autobahnfahrten ist eine Fahrstunde von 45 Minuten. Das steht in Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, zusammen mit einer Vorgabe, die oft übersehen wird: Eine der Fahrten muss mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten dauern. Vier einzelne Fahrstunden an vier verschiedenen Tagen würden also nicht reichen.

Bei uns laufen die Autobahnfahrten meist als Doppelstunde mit 90 Minuten. Wenn alle vier so gefahren werden, sind das zwei Termine. Der Vorteil ist derselbe wie bei der Überlandfahrt: Der Weg von Düsseldorf Oberbilk bis zur Anschlussstelle fällt bei 90 Minuten weniger ins Gewicht als bei 45.

Welche Straßen zählen als Autobahnfahrt?

Gezählt wird nicht nur die Autobahn selbst. Die Ausbildungsordnung lässt auch Kraftfahrstraßen gelten, wenn die beiden Richtungen durch einen Mittelstreifen oder eine andere bauliche Trennung getrennt sind und jede Richtung mindestens zwei Fahrstreifen hat. Eine Bundesstraße mit Gegenverkehr ohne bauliche Trennung zählt dagegen nicht, die gehört zur Überlandfahrt.

Dazu kommt ein Satz mit „soweit möglich“: Mindestens eine der vier Stunden soll auf einem Abschnitt ohne Tempolimit stattfinden oder auf einem, auf dem das Limit bei 120 km/h oder höher liegt. Das ist also keine feste Pflicht, sondern gilt, soweit es auf der Strecke möglich ist.

Rund um Düsseldorf fahren wir die Autobahnfahrten auf der A46, der A52 und der A3.

Was übst du auf der Autobahn?

Was im praktischen Unterricht behandelt wird, listet Anlage 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung auf. Für die Autobahn stehen dort vier Punkte:

  • Einfahren und Ausfahren an den Anschlussstellen.
  • Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen: der eine ist zum Beschleunigen vor dem Einfädeln da, der andere zum Abbremsen vor der Ausfahrt.
  • Seitenstreifen: wofür er da ist und warum du dort nicht einfach anhalten darfst.
  • Parkplätze, Raststätten und Tankstellen: wie du von der Autobahn herunter- und wieder herauffährst.

Zwei weitere Punkte aus derselben Liste gehören ebenfalls auf die Autobahn. Das Tempo auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist ein eigener Ausbildungsinhalt, und beim Überholen schreibt die Anlage ausdrücklich vor, dass es auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben ist.

Welche Regeln gelten auf der Autobahn?

Viele Regeln, die du in der Stadt nie brauchst, stehen in § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung. Die wichtigsten für deine ersten Fahrten:

  • Auffahren darfst du nur an gekennzeichneten Anschlussstellen, abfahren nur an Ausfahrten, die beschildert sind.
  • Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt. Beim Einfädeln musst also du dich in eine Lücke einordnen, nicht die anderen.
  • Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten, Halten ebenfalls, und zwar auch auf dem Seitenstreifen.
  • Benutzen dürfen die Autobahn nur Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können.

Ein allgemeines Tempolimit gibt es auf deutschen Autobahnen nicht. Für Pkw gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, das ist laut Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung eine Empfehlung und kein Limit. Wo ein Schild ein Limit anzeigt, gilt das Schild.

Stockt der Verkehr bis auf Schrittgeschwindigkeit oder steht er, musst du nach § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse bilden. Sie liegt zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem Streifen direkt rechts daneben. Wer ganz links fährt, weicht also nach links aus, alle anderen nach rechts.

Kommt die Autobahn auch in der Prüfung vor?

Gut möglich. Nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung soll etwa die Hälfte der Fahrzeit in der praktischen Prüfung außerhalb geschlossener Ortschaften stattfinden, möglichst auch auf Autobahnen oder vergleichbaren Kraftfahrstraßen. Die Prüfung für Klasse B dauert 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten Fahrzeit. Welche Strecke gefahren wird, bestimmt der Prüfer vom TÜV Rheinland.

Was du bei den Autobahnfahrten geübt hast, machst du in der Prüfung also nicht zum ersten Mal. Wie die Prüfung abläuft, steht im Beitrag zur praktischen Fahrprüfung.

Wann kommen die Autobahnfahrten dran?

Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung sagt, dass die Grundausbildung beim Ersterwerb der Klasse B möglichst abgeschlossen sein soll, bevor die besonderen Ausbildungsfahrten beginnen. Bei uns ist die Reihenfolge meist Überland, dann Autobahn, dann Nacht. Wenn du zum ersten Mal auf die A46 fährst, hast du die Grundlagen also schon im Stadtverkehr gelernt.

Alles Weitere zur Ausbildung, von der Theorie bis zur Prüfung, findest du auf der Seite zum Führerschein Klasse B in Düsseldorf.

Häufige Fragen

Wird jede Autobahnfahrt irgendwo festgehalten? Ja. Nach § 5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung muss der Fahrlehrer den Ausbildungsstand aufzeichnen, und zwar so, dass man sieht, welche Inhalte behandelt wurden. Vor der praktischen Prüfung braucht der Prüfer außerdem eine Bestätigung der Fahrschule, dass alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte absolviert sind (§ 17 Abs. 5 FeV).

Zählt eine Autobahnfahrt im Dunkeln doppelt? Nein. Die drei Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit kommen nach Anlage 4 zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten. Eine Stunde auf der Autobahn im Dunkeln zählt also entweder als Autobahnfahrt oder als Nachtfahrt, nicht als beides.

Muss ich auf der Autobahn schnell fahren? Du sollst lernen, im Verkehrsfluss mitzufahren. Zu langsam darfst du aber auch nicht fahren: Nach § 3 Abs. 2 StVO dürfen Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehr behindern.