Rechtliches · Düsseldorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir als Fahrschüler:in und der Fahrschule S.U.V. GmbH. Stand: 5. Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der Fahrschule S.U.V. GmbH(im Folgenden „Fahrschule") und dem/der Auszubildenden (im Folgenden „Fahrschüler:in") geschlossenen Ausbildungsverträge sowie für alle sonstigen Leistungen der Fahrschule.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Ausbildungsvertrags ist die theoretische und praktische Ausbildung in der/den vereinbarten Führerscheinklasse/n bis zur Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung.
(2) Die Ausbildung erfolgt nach den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes (FahrlG), der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(3) Die Mindestanzahl der Pflicht-Sonderfahrstunden ist gesetzlich vorgegeben und wird in jedem Fall erfüllt. Die Anzahl der zusätzlich nötigen Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernstand und Lernfortschritt des/der Fahrschülers:in.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Der Ausbildungsvertrag kommt durch Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags und Annahme durch die Fahrschule zustande. Die Online-Voranmeldung über die Website ist eine unverbindliche Anfrage; ein Vertrag entsteht erst mit Unterzeichnung.
(2) Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis, den der/die Fahrschüler:in bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) stellt, werden insbesondere ein gültiges Ausweisdokument, ein Sehtest, eine Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein biometrisches Lichtbild benötigt.
(3) Bei minderjährigen Fahrschüler:innen ist die schriftliche Einwilligung eines/einer Erziehungsberechtigten erforderlich.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste der Fahrschule (siehe Preisliste). Alle Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mit dem Grundbetrag sind die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule, der theoretische Unterricht und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung abgegolten, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung selbst. Besteht der/die Fahrschüler:in die theoretische Prüfung nicht, darf die Fahrschule für die weitere Ausbildung den im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag berechnen, höchstens die Hälfte des Grundbetrags der jeweiligen Klasse. Nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung wird kein Teilgrundbetrag erhoben.
(3) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer sind die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts abgegolten. Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung ist die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt abgegolten; bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt erneut erhoben, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrags fällig, das Entgelt für eine Fahrstunde vor deren Antritt und das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens drei Werktage vor der Prüfung. Ein eventuell erforderlicher Teilgrundbetrag (Abs. 2) ist vor Beginn der weiteren Ausbildung zu entrichten.
(5) Wird ein Entgelt trotz Fälligkeit nicht bezahlt, kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
§ 4a Aktionsbedingungen Herbst Special (bis 31.10.2026)
(1) Für Voranmeldungen, die bis einschließlich 31.10.2026 eingehen, gelten ergänzend die folgenden Aktionsbedingungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Voranmeldung. Das Herbst Special läuft vom 06.10.2026 bis 31.10.2026 und schließt unmittelbar an das Summer Special vom 03.08.–05.10.2026 an. Das Gewinnspiel zum Summer Special endete am 15.09.2026 und ist beendet. Die vollständigen Bedingungen einschließlich der Abwicklung des beendeten Gewinnspiels stehen unter Aktionsbedingungen.
- Aktionszeitraum: Das Herbst Special läuft vom 06.10.2026 bis einschließlich 31.10.2026; maßgeblich ist der Eingang der Online-Voranmeldung bis spätestens 31.10.2026. Es schließt unmittelbar an das Summer Special vom 03.08.–05.10.2026 an, in dem die Anmeldung ebenfalls 99 € und das Lernmaterial 20 € kostete.
- Reduzierte Anmeldegebühr von 99 € statt regulär 249 € — ausschließlich für eine Neuanmeldung der Klasse B einschließlich ihrer Varianten B197, B78, BF17 und B96. Klasse BE ist vom Angebot ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Auffrischungsfahrten, Verlängerungen und Umschreibungen; hier gelten unverändert die regulären Preise.
- Hinweis gemäß § 11 PAngV zur Anmeldegebühr: Der niedrigste Gesamtpreis der 30 Tage vor Aktionsbeginn betrug 99 € (im Rahmen des Summer Specials vom 03.08.–05.10.2026); der reguläre Normalpreis außerhalb von Aktionen beträgt 249 €.
- Lernmaterial (Lern-App) für 35 € statt regulär 49 €. Hinweis gemäß § 11 PAngV: Der niedrigste Gesamtpreis der 30 Tage vor Aktionsbeginn betrug 20 € (Summer Special vom 03.08.–05.10.2026); der reguläre Normalpreis außerhalb von Aktionen beträgt 49 €.
- Der Fahrschulwechsel ist bei uns dauerhaft kostenlos (0 €) — es fällt keine erneute Aufnahme- oder Anmeldegebühr an. Dies ist unser regulärer Normalpreis und keine zeitlich begrenzte Aktionsleistung.
- ADAC-Mitgliedschaft: 1 Jahr kostenlose ADAC-Mitgliedschaft für alle Fahrschüler, die ihre Fahrausbildung in unserer Fahrschule erfolgreich abschließen — unabhängig vom Aktionszeitraum und damit keine zeitlich begrenzte Aktionsleistung. Die Leistung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt. Nicht auszahlbar, nicht übertragbar.
- Fahrstunden sind vom Herbst Special ausgenommen und kosten regulär 65 € je 45 Min. (Übungs- und Sonderfahrten); Fahrstunden der Klasse BE kosten 70 €. Ebenfalls ausgenommen: Vorstellung zur praktischen Prüfung (200 €, inkl. Fahrzeugstellung) und der Intensivkurs — im Intensivkurs kostet jede Fahrstunde 75 € je 45 Min. Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung ist kostenlos.
- Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Voranmeldung ausgewiesene Aktionspreis; er bleibt für die gesamte Ausbildung gebunden. Nach Aktionsende gelten wieder die regulären Preise. Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Aktionen oder Rabatten.
(2) Die Aktionspreise sind nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar. Eine Barauszahlung von Aktionsvorteilen oder Gutschriften ist ausgeschlossen. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gelten wieder die regulären Preise gemäß Preisliste.
(3) Bereits abgeschlossene Aktionen bleiben für die damals eingegangenen Voranmeldungen verbindlich: Wer sich im Zeitraum der Neueröffnungsaktion (30.05.–08.06.2026), des Anschlussangebots (09.06.–18.07.2026), des Online-Angebots (28.07.–02.08.2026) oder des Summer Specials (03.08.–05.10.2026) vorangemeldet hat, behält den zum Zeitpunkt seiner Voranmeldung ausgewiesenen Preis sowie die damals zugesagten Aktionsleistungen für die gesamte Dauer seiner Ausbildung. Ein späteres Angebot ersetzt oder verkürzt diese Zusagen nicht.
§ 5 Termine, Absage und Stornierung
(1) Termine für Fahrstunden werden individuell vereinbart. Kann der/die Fahrschüler:in eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Wird eine Fahrstunde nicht mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, kann die Fahrschule für die nicht wahrgenommene Fahrstunde eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts verlangen. Dem/Der Fahrschüler:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Die Fahrschule ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des/der Fahrlehrers:in, Fahrzeugausfall, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verlegen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(3) Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des/der Fahrschülers:in davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verspätet sich der/die Fahrlehrer:in um mehr als 15 Minuten, muss der/die Fahrschüler:in nicht länger warten; fällt die Stunde deshalb aus, wird sie nicht berechnet. Verspätet sich der/die Fahrschüler:in um mehr als 15 Minuten, muss der/die Fahrlehrer:in nicht länger warten; fällt die Stunde deshalb aus, gilt Abs. 1 Satz 3 und 4 entsprechend.
§ 6 Pflichten des/der Fahrschülers:in
(1) Der/Die Fahrschüler:in verpflichtet sich, regelmäßig am Theorieunterricht teilzunehmen und sich aktiv am Lernprozess zu beteiligen.
(2) Vor jeder Fahrstunde ist Fahrtüchtigkeit Voraussetzung — insbesondere keine Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit einschränken. Steht der/die Fahrschüler:in erkennbar unter solchem Einfluss oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, ist die Fahrschule berechtigt, ihn/sie vom Unterricht auszuschließen. In diesem Fall wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts berechnet. Dem/Der Fahrschüler:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Der/Die Fahrschüler:in ist verpflichtet, Änderungen persönlicher Daten (Adresse, Telefon, E-Mail) sowie gesundheitliche Einschränkungen, die die Fahrtüchtigkeit betreffen könnten, unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Pflichten der Fahrschule
(1) Die Fahrschule verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße Ausbildung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen und qualifizierte, geprüfte Fahrlehrer:innen einzusetzen.
(2) Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der/die Fahrschüler:in die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt (§ 29 FahrlG). Die Anmeldung zur Prüfung bedarf der Zustimmung des/der Fahrschülers:in. Erscheint der/die Fahrschüler:in nicht zum Prüfungstermin, ist er/sie zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und der verauslagten oder anfallenden Gebühren verpflichtet.
(3) Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 12 Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrags. Wird die Ausbildung danach fortgesetzt, gelten die Entgelte, die zum Zeitpunkt der Fortsetzung nach § 32 FahrlG ausgehängt sind; darauf weist die Fahrschule bei Fortsetzung in Textform hin.
§ 8 Kündigung des Ausbildungsvertrags
(1) Der Ausbildungsvertrag kann vom/von der Fahrschüler:in jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Fahrschüler:in trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von vier Wochen seit Vertragsschluss mit der Ausbildung beginnt oder sie mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht, den theoretischen oder praktischen Teil der Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat oder wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des/der Fahrlehrers:in verstößt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt (z. B. Brief oder E-Mail).
(2) Bei Kündigung hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder kündigt der/die Fahrschüler:in, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule dazu veranlasst zu sein, steht der Fahrschule vom Grundbetrag bei Klassen mit gesetzlich vorgeschriebenem theoretischem Unterricht folgender Anteil zu:
- 1/5 — bei Kündigung nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Ausbildung,
- 2/5 — nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor einem Drittel der vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten,
- 3/5 — nach einem Drittel, aber vor zwei Dritteln,
- 4/5 — nach zwei Dritteln, aber vor Abschluss der theoretischen Ausbildung,
- voller Grundbetrag — nach Abschluss der theoretischen Ausbildung.
Bei Klassen ohne gesetzlich vorgeschriebenen theoretischen Unterricht steht der Fahrschule die Hälfte des Grundbetrags zu; ist der Grundbetrag dieser Klasse niedriger als der mit theoretischem Unterricht, höchstens die Hälfte des Grundbetrags mit theoretischem Unterricht. Dem/Der Fahrschüler:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe angefallen ist. Kündigt der/die Fahrschüler:in aus wichtigem Grund oder weil ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule ihn/sie dazu veranlasst hat, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu; eine Vorauszahlung wird zurückerstattet.
(3) Bereits ausgegebene Schulungsmaterialien und freigeschaltete Zugänge (z. B. Lern-App) verbleiben beim/bei der Fahrschüler:in und werden nicht zurückerstattet.
§ 9 Haftung
(1) Die Fahrschule haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Fahrschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines/einer gesetzlichen Vertreters:in oder Erfüllungsgehilf:in der Fahrschule beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Fahrschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei deren Erfüllung der/die Fahrschüler:in regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Details zur Verarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 11 Widerrufsrecht bei Fernabsatz
(1) Schließt du als Verbraucher:in einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. vollständig online, ohne persönliche Anwesenheit in der Fahrschule), steht dir ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung in Textform.
(2) Verlangst du ausdrücklich, dass die Fahrschule mit der Ausbildung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldest du im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin bereits erbrachten Leistungen (anteilig zum vereinbarten Gesamtpreis).
(3) Den Widerruf richtest du formlos oder mit dem nachstehenden Muster an: Fahrschule S.U.V. GmbH, Mindenerstraße 106, 40227 Düsseldorf, E-Mail: info@fahrschulesuv.de.
Muster-Widerrufsformular
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: Fahrausbildung.
— Bestellt am / abgeschlossen am: __________
— Name des/der Verbraucher(s)/in: __________
— Anschrift des/der Verbraucher(s)/in: __________
— Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Hat der/die Fahrschüler:in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er/sie nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Sitz der Fahrschule (Düsseldorf) der Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 5. Oktober 2026 · Fahrschule S.U.V. GmbH · Mindenerstraße 106 · 40227 Düsseldorf · Geschäftsführer: Attaouil Abdelhafid · Amtsgericht Düsseldorf, HRB 109545 · USt-IdNr.: DE459169778


