Melde dich bei uns
Online, per WhatsApp oder direkt bei uns in der Fahrschule. Erzähl uns, welche Klasse du machst und wie weit du bist, den Nachweis kannst du auch später nachreichen.
Wechsel anfragenDu darfst deine Fahrschule jederzeit wechseln, und was du schon gehört und gefahren hast, nimmst du mit. Hier steht, wie das bei uns abläuft.
Kurz erklärt
Die Fahrerlaubnis beantragst du beim Straßenverkehrsamt, und dieser Antrag bleibt bestehen, wenn du die Fahrschule wechselst. Beim Amt wird nur eingetragen, wer dich ab jetzt ausbildet.
Der Wechsel zu uns kostet nichts, auch eine zweite Anmeldegebühr fällt nicht an. Du zahlst nur die Stunden, die du bei uns fährst, und deren Preise stehen in der Preisliste.
Warum du wechselst, musst du weder uns noch dem Amt erklären. Uns interessiert nur, wo du gerade stehst, damit wir ab da weitermachen können.
Auf einen Blick
So läuft es ab
Online, per WhatsApp oder direkt bei uns in der Fahrschule. Erzähl uns, welche Klasse du machst und wie weit du bist, den Nachweis kannst du auch später nachreichen.
Wechsel anfragenDu forderst ihn schriftlich bei deiner bisherigen Fahrschule an, am besten per E-Mail, damit ein Datum feststeht. Sie muss ihn ausstellen, und wenn du nicht weißt, wie du es formulierst, helfen wir dir dabei.
Wir gehen deinen Stand gemeinsam durch und sagen dir, was aus unserer Sicht noch fehlt. Erst mit deiner Unterschrift unter den Vertrag wird es verbindlich.
Das Amt trägt uns als neue Fahrschule ein, und wie lange das dauert, legt es selbst fest. Theorie und Übungsstunden laufen bei uns in der Zeit schon weiter.
Mehr zum AntragIst die Ummeldung eingetragen, planen wir deine noch offenen Sonderfahrten und melden dich zur Prüfung beim TÜV an. Die erste Fahrt bei uns ist eine normale Fahrstunde, bei der dein Fahrlehrer sieht, wo du stehst.

Was wann geht
Ein Teil geht sofort weiter, ein anderer wartet auf das Amt. So sieht die Reihenfolge aus.
Fahrschule S.U.V.
Du zahlst keine neue Anmeldegebühr, sondern nur die Stunden, die du ab jetzt bei uns fährst.
Unterricht gibt es an sechs Tagen. Fehlende Themen holst du nach, ohne auf einen neuen Kurs zu warten.
Der Unterricht ist auf Deutsch, und deine Fragen beantworten unsere Fahrlehrer auch auf Englisch oder Arabisch.
Fragen und Antworten
Deine Frage ist nicht dabei? Dann schreib uns einfach.
Ja. Eine Sperrfrist gibt es nicht, und deine bisherige Fahrschule muss auch nicht zustimmen. Beim Straßenverkehrsamt wird nur eingetragen, wer dich ab jetzt ausbildet, und einen Grund musst du dafür nicht nennen.
Nein. Was auf deinem Ausbildungsnachweis steht, übernehmen wir, also gehörte Theoriethemen, Übungsstunden und schon gefahrene Sonderfahrten. Die erste Fahrt bei uns ist eine normale Fahrstunde, damit dein neuer Fahrlehrer dich kennenlernt, und keine Prüfung.
Der Wechsel selbst kostet nichts, und eine zweite Grundgebühr zahlst du auch nicht. Du bezahlst die Fahrstunden, die du bei uns fährst, und die Vorstellung zu den Prüfungen, die noch offen sind. Alle Preise stehen in unserer Preisliste. Mit deiner bisherigen Fahrschule rechnest du ab, was du dort genutzt hast.
Er bleibt bestehen, weil er an dich gebunden ist und nicht an eine Fahrschule. Das Straßenverkehrsamt Düsseldorf am Höherweg 101 ändert nur die ausbildende Fahrschule. Wie lange das dauert, entscheidet das Amt.
Ja, solange die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten danach folgt. Wird die Frist knapp, sag es uns gleich im ersten Gespräch, dann richten wir die Fahrstunden danach aus.
Ja, zum Beispiel von Schaltung auf B197 oder wieder zurück. Was das für deinen Ausbildungsstand heißt, schauen wir uns gemeinsam an.
Die Anfrage ist unverbindlich. Wir schauen uns deinen Stand an und sagen dir, was noch fehlt und wie die nächsten Wochen aussehen.