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Checkliste · Stand 04.10.2026
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Ratgeber · Straßenverkehrsamt

Führerschein beantragen in Düsseldorf

Den Führerschein beantragst du in Düsseldorf persönlich und nur mit Termin, beim Straßenverkehrsamt am Höherweg 101 oder in einem Bürgerbüro. Du bringst Ausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und die Daten deiner Fahrschule mit. Die Gebühr beträgt 45,90 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab), die Bearbeitung dauert bis zu 12 Wochen.

Wo, wie und was es kostet

Wo
Straßenverkehrsamt Düsseldorf, Höherweg 101, 40233 Düsseldorf, oder eines der elf Bürgerbüros im Stadtgebiet.
Termin
Nur mit Termin, und du musst persönlich kommen. Telefonisch lässt sich der Antrag nicht stellen. Online buchst du das Anliegen „Antrag auf Ersterteilung Fahrerlaubnis“.
Gebühr
45,90 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab). Mit BF17 kommen 10 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab) je Begleitperson und 7,70 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab) für die Prüfbescheinigung dazu. Am Höherweg 101 zahlst du nur bargeldlos, also mit Giro-Karte, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay.
Bearbeitung
Bis zu 12 Wochen.
Zuständig
Düsseldorf, wenn du hier mit Hauptwohnsitz gemeldet bist. Sonst die Führerscheinstelle deines Wohnorts.

Ab wann kann ich den Antrag stellen?

Alle Fristen zählen rückwärts von deinem Geburtstag. Mit begleitetem Fahren (BF17) ist das dein 17. Geburtstag, ohne BF17 dein 18.

  1. 6 Monate vorherAntrag beim Amt stellenServiceportal Düsseldorf
  2. 3 Monate vorherTheorieprüfung ablegen§ 16 Abs. 1 FeV
  3. 1 Monat vorherPraktische Prüfung ablegen§ 17 Abs. 1 FeV
  4. GeburtstagDer 17. mit BF17, sonst der 18.

Das sind jeweils die frühesten Zeitpunkte. Stell den Antrag am besten gleich dann. Die Bearbeitung braucht ihre Zeit, und vorher bekommst du keinen Prüfungstermin.

Schritt für Schritt zum Antrag

1

Bei einer Fahrschule anmelden

Im Antrag gibst du an, welche Fahrschule dich ausbildet, deshalb kommt sie zuerst. Das Amt fragt nach Name und Anschrift. Bei uns sind das: Fahrschule S.U.V., Mindenerstraße 106, 40227 Düsseldorf. Anmelden kannst du dich bei uns ab 16,5 Jahren. Leg dabei auch deine Klasse fest, zum Beispiel B, B197 oder B78, denn auch sie steht im Antrag.

Lernst du bei einer Fahrschule außerhalb von Düsseldorf, nennst du zusätzlich die Prüfstelle.

2

Die Nachweise besorgen

Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto hängen nicht voneinander ab. Du kannst sie in jeder Reihenfolge erledigen, auch an einem Tag. Mit BF17 kommen zwei Formulare dazu.

  • Sehtest§ 12 Abs. 7 FeV

    Bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Augenoptiker gelten als anerkannt. Nimm deinen Ausweis mit, die Sehteststelle muss ihn sehen.

    Bei der Antragstellung darf die Bescheinigung höchstens zwei Jahre alt sein.

  • Erste-Hilfe-Kurs§ 19 FeV

    9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei einer amtlich anerkannten Stelle.

    Die Bescheinigung läuft nicht ab. Ein Nachweis von früher zählt also auch.

  • Passfoto

    Biometrisch, mindestens 35 × 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung.

    Das Foto darf nicht älter als zwei Jahre sein. Der Passbildautomat im Straßenverkehrsamt nimmt nur Münzgeld.

Mit BF17: Anlage 1 und Anlage 2

Anlage 1 ist dein Antrag auf begleitetes Fahren, und deine Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter unterschreiben ihn. Anlage 2 füllt jede Begleitperson aus und unterschreibt sie. Dazu kommt eine Kopie ihres Führerscheins, Vorder- und Rückseite.

Unterschreibt nur ein Elternteil, brauchst du einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Das ist ein Negativattest vom Jugendamt, wenn deine Mutter nicht verheiratet ist, oder der Beschluss des Gerichts, das das Sorgerecht übertragen hat.

3

Termin buchen und hingehen

Auf termine.duesseldorf.de wählst du „Antrag auf Ersterteilung Fahrerlaubnis“ und den Standort, also das Straßenverkehrsamt oder ein Bürgerbüro. Am Termin gibst du die Unterlagen ab und zahlst die Gebühr.

Das nimmst du mit

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Name und Anschrift deiner Fahrschule
  • Giro-Karte, Kreditkarte oder Handy zum Bezahlen
  • Mit BF17: Anlage 1 mit der Unterschrift deiner Eltern
  • Mit BF17: Anlage 2 jeder Begleitperson mit Kopie ihres Führerscheins

Bist du noch nicht 18, braucht der Antrag die Zustimmung deiner Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter. Mit BF17 geben sie sie mit ihrer Unterschrift auf der Anlage 1. Zum Termin mitkommen müssen sie dafür nicht.

Fehlt ein Nachweis, brauchst du einen neuen Termin.

4

Nach dem Termin

Das Amt bearbeitet jetzt deinen Antrag. Ist es fertig, schickt es den Prüfauftrag digital an den TÜV, und erst dann kannst du die Theorieprüfung und die praktische Prüfung ablegen. Dass du zugelassen bist, siehst du dann selbst, und dein Fahrlehrer sieht es auch. Theorieunterricht und Fahrstunden laufen in der Zwischenzeit ganz normal weiter.

Nachfragen möchte das Amt erst, wenn die Bearbeitung länger als 12 Wochen dauert. Dafür buchst du einen Termin unter „Rückfragen zu laufendem Antrag“.

Lieber nicht selbst?

Für die Klassen B, B197, B78 und BF17 stellen wir den Antrag auf Wunsch gegen einen Aufpreis für dich. Den Preis findest du in der Preisliste. Die Gebühr des Amts zahlst du in beiden Fällen.

Preisliste

Quellen

Geprüft am 04.10.2026. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Behörde, Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern.

  1. Serviceportal Düsseldorf, Fahrerlaubnis – Ersterteilunghttps://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/307/show
  2. Serviceportal Düsseldorf, Fahren ab 17 in Begleitunghttps://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/306/show
  3. Antragsformular der Stadt Düsseldorfhttps://formulare.duesseldorf.de/forms/frm/Cd3M23zmk5pkrXTPqdvJTmP8hQTKVNX
  4. Terminvergabe der Fahrerlaubnisbehördehttps://termine.duesseldorf.de/select2?md=3
  5. Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 12, 16, 17, 19, 21, 22, 67https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
  6. Diese Checkliste online, immer aktuellhttps://www.fahrschulesuv.de/fuehrerschein-beantragen-strassenverkehrsamt-duesseldorf

Fahrschule S.U.V. · Mindenerstraße 106 · 40227 Düsseldorf · 0211 21098911

Ratgeber · Straßenverkehrsamt

Führerschein beantragen in Düsseldorf

Den Führerschein beantragst du in Düsseldorf persönlich und nur mit Termin, beim Straßenverkehrsamt am Höherweg 101 oder in einem Bürgerbüro. Du bringst Ausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und die Daten deiner Fahrschule mit. Die Gebühr beträgt 45,90 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab), die Bearbeitung dauert bis zu 12 Wochen.

Zeitpunkt

Ab wann kann ich den Antrag stellen?

Alle Fristen zählen rückwärts von deinem Geburtstag. Mit begleitetem Fahren (BF17) ist das dein 17. Geburtstag, ohne BF17 dein 18.

  1. 6 Monate vorher

    Antrag beim Amt stellen

    Serviceportal Düsseldorf

  2. 3 Monate vorher

    Theorieprüfung ablegen

    § 16 Abs. 1 FeV

  3. 1 Monat vorher

    Praktische Prüfung ablegen

    § 17 Abs. 1 FeV

  4. Geburtstag

    Der 17. mit BF17, sonst der 18.

Das sind jeweils die frühesten Zeitpunkte. Stell den Antrag am besten gleich dann. Die Bearbeitung braucht ihre Zeit, und vorher bekommst du keinen Prüfungstermin.

Auf einen Blick

Wo, wie und was es kostet

Wo
Straßenverkehrsamt Düsseldorf, Höherweg 101, 40233 Düsseldorf, oder eines der elf Bürgerbüros im Stadtgebiet.
Termin
Nur mit Termin, und du musst persönlich kommen. Telefonisch lässt sich der Antrag nicht stellen. Online buchst du das Anliegen „Antrag auf Ersterteilung Fahrerlaubnis“. termine.duesseldorf.de
Gebühr
45,90 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab). Mit BF17 kommen 10 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab) je Begleitperson und 7,70 € (Quelle: service.duesseldorf.de, öffnet in neuem Tab) für die Prüfbescheinigung dazu. Am Höherweg 101 zahlst du nur bargeldlos, also mit Giro-Karte, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay.
Bearbeitung
Bis zu 12 Wochen.
Zuständig
Düsseldorf, wenn du hier mit Hauptwohnsitz gemeldet bist. Sonst die Führerscheinstelle deines Wohnorts.

Ablauf

Schritt für Schritt zum Antrag

  1. Schritt 1: Bei einer Fahrschule anmelden

    Im Antrag gibst du an, welche Fahrschule dich ausbildet, deshalb kommt sie zuerst. Das Amt fragt nach Name und Anschrift. Bei uns sind das: Fahrschule S.U.V., Mindenerstraße 106, 40227 Düsseldorf. Anmelden kannst du dich bei uns ab 16,5 Jahren. Leg dabei auch deine Klasse fest, zum Beispiel B, B197 oder B78, denn auch sie steht im Antrag.

    Lernst du bei einer Fahrschule außerhalb von Düsseldorf, nennst du zusätzlich die Prüfstelle.

    Bei S.U.V. voranmelden

  2. Schritt 2: Die Nachweise besorgen

    Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto hängen nicht voneinander ab. Du kannst sie in jeder Reihenfolge erledigen, auch an einem Tag. Mit BF17 kommen zwei Formulare dazu.

    • Sehtest

      Bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Augenoptiker gelten als anerkannt. Nimm deinen Ausweis mit, die Sehteststelle muss ihn sehen.

      Bei der Antragstellung darf die Bescheinigung höchstens zwei Jahre alt sein.§ 12 Abs. 7 FeV

    • Erste-Hilfe-Kurs

      9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei einer amtlich anerkannten Stelle.

      Die Bescheinigung läuft nicht ab. Ein Nachweis von früher zählt also auch.§ 19 FeV

    • Passfoto

      Biometrisch, mindestens 35 × 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung.

      Das Foto darf nicht älter als zwei Jahre sein. Der Passbildautomat im Straßenverkehrsamt nimmt nur Münzgeld.

    • Mit BF17: Anlage 1 und Anlage 2

      Anlage 1 ist dein Antrag auf begleitetes Fahren, und deine Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter unterschreiben ihn. Anlage 2 füllt jede Begleitperson aus und unterschreibt sie. Dazu kommt eine Kopie ihres Führerscheins, Vorder- und Rückseite.

      Unterschreibt nur ein Elternteil, brauchst du einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Das ist ein Negativattest vom Jugendamt, wenn deine Mutter nicht verheiratet ist, oder der Beschluss des Gerichts, das das Sorgerecht übertragen hat.

  3. Schritt 3: Termin buchen und hingehen

    Auf termine.duesseldorf.de wählst du „Antrag auf Ersterteilung Fahrerlaubnis“ und den Standort, also das Straßenverkehrsamt oder ein Bürgerbüro. Am Termin gibst du die Unterlagen ab und zahlst die Gebühr.

    Das nimmst du mit

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung
    • Erste-Hilfe-Bescheinigung
    • Name und Anschrift deiner Fahrschule
    • Giro-Karte, Kreditkarte oder Handy zum Bezahlen
    • Mit BF17: Anlage 1 mit der Unterschrift deiner Eltern
    • Mit BF17: Anlage 2 jeder Begleitperson mit Kopie ihres Führerscheins

    Bist du noch nicht 18, braucht der Antrag die Zustimmung deiner Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter. Mit BF17 geben sie sie mit ihrer Unterschrift auf der Anlage 1. Zum Termin mitkommen müssen sie dafür nicht.

    Fehlt ein Nachweis, brauchst du einen neuen Termin.

    Termin buchen

  4. Schritt 4: Nach dem Termin

    Das Amt bearbeitet jetzt deinen Antrag. Ist es fertig, schickt es den Prüfauftrag digital an den TÜV, und erst dann kannst du die Theorieprüfung und die praktische Prüfung ablegen. Dass du zugelassen bist, siehst du dann selbst, und dein Fahrlehrer sieht es auch. Theorieunterricht und Fahrstunden laufen in der Zwischenzeit ganz normal weiter.

    Nachfragen möchte das Amt erst, wenn die Bearbeitung länger als 12 Wochen dauert. Dafür buchst du einen Termin unter „Rückfragen zu laufendem Antrag“.

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Häufige Fragen

Was sonst noch gefragt wird

Macht die Fahrschule den Antrag für mich?

Bei uns auf Wunsch ja, für die Klassen B, B197, B78 und BF17. Gegen einen Aufpreis stellen wir den Antrag beim Amt für dich, den Preis findest du in der Preisliste. Die Gebühr des Amts zahlst du in beiden Fällen. Stellst du ihn selbst, brauchst du von uns nur Name und Anschrift der Fahrschule.

Was ist, wenn ich den Sehtest nicht bestehe?

Mit Brille oder Kontaktlinsen darfst du den Test wiederholen, die Bescheinigung vermerkt dann die Sehhilfe. Reicht auch das nicht, gehst du zum Augenarzt und gibst sein Zeugnis statt der Sehtestbescheinigung ab (§ 12 Abs. 2 und 5 FeV).

Wie lange habe ich nach dem Antrag Zeit für die Prüfungen?

Die Theorieprüfung solltest du innerhalb von zwölf Monaten bestehen, nachdem der Prüfauftrag beim TÜV angekommen ist. Für die praktische Prüfung hast du danach wieder zwölf Monate. Sonst gibt der TÜV den Auftrag an das Amt zurück (§ 22 Abs. 5 FeV).

Voranmeldung

Für den Antrag brauchst du eine Fahrschule

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