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Theoriethema 3 · Düsseldorf

Thema 3: Rechtliche Rahmenbedingungen

Wer Auto fährt, ist Teil eines straff geregelten Systems. Thema 3 erklärt die drei Säulen — Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) — und zeigt, was Punkte, Probezeit und Bußgeldkatalog für dich bedeuten.

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Im Unterricht
90 Minuten, beliebig oft
Thema 3 von 14. Du kannst die Doppelstunde so oft besuchen, wie du möchtest.
Flexible Zeiten
8x Theorie wöchentlich
Sechs Tage in der Woche. Die 14 Themen laufen fortlaufend, du steigst beim nächsten Unterricht ein.
Drei Sprachen
Deutsch, Englisch, Arabisch
Der Unterricht ist auf Deutsch. Nachfragen kannst du auf Englisch oder Arabisch.

Was du lernst

Die Lernziele von Thema 3

Das steht im Unterricht auf dem Plan, und danach wird in der Theorieprüfung gefragt.

  • Welche Rolle StVO, FeV und StVZO im deutschen Straßenverkehr spielen
  • Welche Pflichten und Rechte du als Fahrer hast
  • Wie das Punktesystem in Flensburg aufgebaut ist (1, 2 oder 3 Punkte je Verstoß)
  • Wann die Probezeit verlängert wird und welche Konsequenzen Verstöße in der Probezeit haben
  • Was eine Aufbauseminar (ASF) und MPU sind — und wie man sie vermeidet
  • Welche Pflichten du im Schadens- und Unfallfall hast (Anhalten, Hilfeleistung, Polizei)
  • Welche Dokumente du immer mitführen musst (Führerschein, Fahrzeugschein, ggf. Versicherungsnachweis)

Die wichtigsten Regeln

Das solltest du sicher können

Die Punkte, an denen sich in diesem Thema die meisten Prüfungsfragen aufhängen.

  1. Drei Gesetzeswerke regeln alles

    Die StVO regelt das Verhalten im Straßenverkehr (Tempo, Vorfahrt, Verhalten). Die FeV regelt, wer fahren darf (Fahrerlaubnis, Klassen, Probezeit). Die StVZO regelt, was fahren darf (Zulassung, technische Anforderungen).

  2. Probezeit dauert 2 Jahre

    Sie beginnt mit Aushändigung des Führerscheins. A-Verstöße (z.B. Rotlicht, Vorfahrt missachten) lösen eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, ein Aufbauseminar und eine schriftliche Verwarnung aus. Zwei A-Verstöße: Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

  3. Punktesystem: ab 8 Punkten weg

    1 Punkt = mittlerer Verstoß (z.B. Geschwindigkeit, Handy). 2 Punkte = Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot. 3 Punkte = Straftat. Bei 4–5 Punkten: schriftliche Ermahnung. Bei 6–7 Punkten: schriftliche Verwarnung + Aufbauseminar. Bei 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis.

  4. Mitführpflicht bei jeder Fahrt

    Im Auto immer dabei: Führerschein, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), evtl. Versicherungsnachweis (Doppelkarte) bei Mietwagen. TÜV-Plakette muss am Kennzeichen sichtbar sein.

  5. Unfallpflichten sind heilig

    Anhalten, absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck), Erste Hilfe leisten, ggf. 112/110 rufen, Personalien austauschen. Fahrerflucht (§ 142 StGB) ist auch bei reinem Sachschaden eine Straftat — Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft, plus Führerscheinentzug.

Häufige Fehler

Woran es in der Prüfung oft scheitert

Keine Fangfragen, sondern die Stellen, an denen die Frage anders gemeint ist, als sie beim schnellen Lesen klingt.

StVO und StVZO verwechseln
Klassiker in der Prüfung. Eselsbrücke: StVO = Verhalten (Ordnung), StVZO = Zulassung (Zulassungs-Ordnung).
'Probezeit-Verstoß A oder B' falsch zuordnen
A = schwerer Verstoß (Vorfahrt, Tempo > 21 km/h, Rotlicht, Handy). B = weniger schwer (z.B. nicht angepasste Geschwindigkeit ohne Gefährdung). Nur A-Verstöße verlängern die Probezeit beim ersten Mal.
Kleinen Parkrempler unterschätzen
Jeder Sachschaden — auch ein Kratzer am parkenden Auto — verpflichtet zum Warten oder zur Polizeimeldung. Zettel an der Scheibe reicht NICHT als Erfüllung der Wartepflicht.
Punktesystem-Schwellen nicht kennen
Viele Schüler glauben, ab 1 Punkt sei der Lappen weg. Tatsächlich: erst ab 8 Punkten. Davor: Ermahnung (4–5), Verwarnung + Aufbauseminar (6–7).

Beispielfragen

So klingt es in der Theorieprüfung

Klick eine Frage auf, wenn du die Antwort sehen willst. Den vollständigen Fragenkatalog übst du mit unserer Lern-App.

Sie verursachen einen Unfall mit Sachschaden. Was müssen Sie tun?

Anhalten, Unfallstelle absichern, ggf. Erste Hilfe, eine angemessene Zeit warten oder Polizei verständigen. Personalien hinterlassen reicht nicht.

Wer einfach wegfährt — auch nur bei Sachschaden — begeht Fahrerflucht nach § 142 StGB.

Wie lange dauert die Probezeit?

2 Jahre, beginnend mit Aushändigung des Führerscheins. Bei einem A-Verstoß verlängert sie sich auf 4 Jahre.

Bei BF17 läuft die Probezeit ab dem 17. Geburtstag — nicht erst ab 18.

Bei wie vielen Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Bei 8 Punkten.

Davor: 4–5 = Ermahnung, 6–7 = Verwarnung + verpflichtendes Aufbauseminar.

In der Fahrstunde

Wo dir Thema 3 im Auto wieder begegnet

In der praktischen Ausbildung übst du, wie ein Unfallpaket aussieht (Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten) und wie du eine Unfallstelle absicherst. Auch das Verhalten an Stellen, an denen die Straßenverkehrs-Ordnung besonders streng greift — Fußgängerüberwege, Kreuzungen, Spielstraßen — wird in jeder Fahrstunde geübt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Thema 3

Was uns zu diesem Thema im Unterricht am häufigsten gefragt wird.

Was passiert bei einem A-Verstoß in der Probezeit?

Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, schriftliche Verwarnung und verpflichtendes Aufbauseminar (ASF) mit Kosten von ca. 350–550 €. Der zweite A-Verstoß kann zum Entzug führen.

Wie kann ich Punkte abbauen?

Bei 1–5 Punkten: alle 5 Jahre kann freiwillig 1 Punkt durch ein Fahreignungsseminar (FES) abgebaut werden. Ab 6 Punkten ist das nicht mehr möglich.

Brauche ich den Versicherungsnachweis im Auto?

Bei eigenen Fahrzeugen nicht zwingend — die Versicherung wird über das Kennzeichen geprüft. Bei Mietwagen, Carsharing oder ausländischen Fahrzeugen: ja, immer dabei haben.

Was ist eine MPU und wann droht sie?

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (im Volksmund 'Idiotentest'). Pflicht u.a. ab 1,6 ‰ Alkohol, bei Drogen, bei 8 Punkten oder bei wiederholten Verkehrsstraftaten. Kosten: 500–800 €.

Wo finde ich den aktuellen Bußgeldkatalog?

Auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (kba.de) und beim ADAC. Der Bußgeldkatalog wird regelmäßig angepasst — zuletzt 2024 wurden Tempo- und Parksünder deutlich teurer.

Anmeldung

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