Regel 1
0,0 ‰ in der Probezeit, 0,5 ‰ darüber
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und alle Fahrer unter 21 gilt absolute Alkoholverbot — 0,0 ‰. Über 21 und außerhalb der Probezeit liegt die Grenze bei 0,5 ‰; ab 1,1 ‰ ist es eine Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit).
