0,0 ‰ in der Probezeit, 0,5 ‰ darüber
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 gilt ein absolutes Alkoholverbot, also 0,0 ‰. Wer über 21 ist und keine Probezeit mehr hat, für den liegt die Grenze bei 0,5 ‰. Ab 1,1 ‰ ist es eine Straftat, weil dann absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt.




