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5. Juni 20263 Min. Lesezeit

Begleitetes Fahren mit 17 in Düsseldorf: Lohnt sich BF17 wirklich?

BF17 lässt dich schon mit 17 ans Steuer, allerdings nur in Begleitung. Wir erklären die Voraussetzungen, wer Begleitperson sein darf und was eine Auswertung der Bundesanstalt für Straßenwesen über die Sicherheit von BF17-Fahrern zeigt.

Begleitetes Fahren mit 17 in Düsseldorf: Lohnt sich BF17 wirklich?

Ein ganzes Jahr früher fahren: Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17, macht genau das möglich. Aber lohnt es sich, oder ist es nur ein „Führerschein mit Aufpasser"? Schauen wir ehrlich drauf.

Was BF17 eigentlich ist

Bei BF17 machst du die ganz normale Führerscheinausbildung mit derselben Theorie, derselben Praxis und derselben Prüfung wie alle anderen. Der einzige Unterschied ist, dass du schon mit 17 Jahren die Prüfung ablegen und danach fahren darfst, allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Mit dem 18. Geburtstag fällt diese Auflage automatisch weg, und du fährst allein.

Du verlierst also nichts gegenüber dem „normalen" Weg, sondern gewinnst ein Jahr Fahrpraxis dazu.

Die Voraussetzungen

  • Du kannst dich schon mit 16,5 Jahren anmelden und die Prüfungen kurz vor dem 17. Geburtstag ablegen.
  • Du brauchst mindestens eine eingetragene Begleitperson (mehrere sind erlaubt und meistens sinnvoll).
  • Sonst gilt alles wie bei Klasse B: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Theorie- und Praxisausbildung.

Wer darf Begleitperson sein?

Eine Begleitperson muss:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen,
  • höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Die Begleitperson muss kein Elternteil sein. Tante, Onkel, ältere Geschwister, Nachbarn oder Freunde der Familie kommen alle infrage, solange sie die Kriterien erfüllen. Wichtig ist, dass jede Begleitperson vorher eingetragen sein muss. Spontan auf dem Parkplatz tauschen geht also nicht.

Unser Tipp: Trag von Anfang an zwei oder drei Begleitpersonen ein. Dann bist du nicht aufgeschmissen, wenn Mama gerade keine Zeit hat.

Was die Begleitperson darf und was nicht

Die Begleitperson ist kein zweiter Fahrlehrer. Sie greift nicht ins Lenkrad und hat keine Pedale. Sie ist einfach eine erfahrene, ruhige Person auf dem Beifahrersitz, die im Zweifel einen Tipp gibt. Fahren tust du, und zwar komplett allein. Trotzdem darf die Begleitperson nicht betrunken sein, denn für sie gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Warum BF17 dich zum sichereren Fahrer macht

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat das ausgewertet (Bericht M 218, 2011). Im ersten Jahr, in dem sie allein fuhren, waren BF17-Absolventen an 19 Prozent weniger Unfällen beteiligt und hatten 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße als Gleichaltrige, die den Führerschein auf dem normalen Weg gemacht hatten. Ein Grund liegt nahe: Du sammelst ein ganzes Jahr Routine unter sicheren Bedingungen, bevor du allein unterwegs bist.

Für uns ist das einer der besten Gründe, BF17 zu empfehlen, weil es die mit Abstand entspannteste Art ist, Fahranfänger zu sein.

Kostet BF17 mehr?

Nein. Die Ausbildung ist dieselbe wie bei Klasse B, also sind es auch die Kosten. Beim Straßenverkehrsamt fallen für jede eingetragene Begleitperson eine kleine Prüfgebühr und für die Prüfungsbescheinigung eine eigene Gebühr an. Die Beträge legt die Gebührenordnung fest. Bei uns kostet die Ausbildung mit BF17 dasselbe wie Klasse B, die aktuellen Preise stehen in der Preisliste. Was die Kosten wirklich bestimmt, sind die Fahrstunden, und das ist bei BF17 nicht anders als sonst. (Mehr dazu in unserem Beitrag Was kostet der Führerschein in Düsseldorf.)

Häufige Fragen

Darf ich mit BF17 ins Ausland fahren? Die Prüfungsbescheinigung gilt nach deutschem Recht nur in Deutschland. Österreich erkennt sie bis zu deinem 18. Geburtstag an, mit denselben Regeln. In andere Länder fährst du vor dem 18. Geburtstag nicht selbst. Plane Auslandsfahrten vor dem 18. Geburtstag deshalb besser nicht fest ein.

Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre? Das ist ein schwerer Verstoß. Die Fahrerlaubnis wird widerrufen, dazu kommen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bevor du die Fahrerlaubnis neu bekommst, musst du ein Aufbauseminar machen. Dieses Risiko ist es nie wert, also fahr nie ohne eingetragene Begleitperson.

Ab wann kann ich anfangen? Anmelden kannst du dich mit 16,5 Jahren. Die Theorieprüfung darfst du frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag machen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor. Je früher du beginnst, desto entspannter bekommst du die Prüfung pünktlich zum 17. Geburtstag hin.

Du bist 16 und willst mit 17 fahren? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um anzufangen. Melde dich unverbindlich voran, dann sagen wir dir genau, wann du loslegen musst, damit es zum Geburtstag passt.

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