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2. November 20264 Min. Lesezeit

Anmeldegebühr Fahrschule: was sie abdeckt und was nicht

Die Anmeldegebühr, im Gesetz Grundbetrag, deckt die Kosten der Fahrschule und den Theorieunterricht ab. Fahrstunden, TÜV, Amt und Sehtest zahlst du extra.

Anmeldegebühr Fahrschule: was sie abdeckt und was nicht

Die Anmeldegebühr, im Fahrlehrergesetz Grundbetrag genannt, bezahlt die allgemeinen Kosten der Fahrschule und den gesamten Theorieunterricht. Fahrstunden, die Vorstellung zur praktischen Prüfung und alle Gebühren von TÜV, Amt, Sehteststelle und Erste-Hilfe-Anbieter sind darin nicht enthalten.

Ob eine Fahrschule das Anmeldegebühr, Grundgebühr oder Grundbetrag nennt, ist dabei egal. Gemeint ist derselbe einmalige Preis am Anfang der Ausbildung. Hier steht, was das Gesetz dazu vorgibt, was er bei uns abdeckt und wofür du an anderer Stelle bezahlst.

Was das Gesetz unter dem Grundbetrag versteht

Wie eine Fahrschule ihre Preise angeben muss, regelt § 32 des Fahrlehrergesetzes. Die Höhe legt jede Fahrschule selbst fest. Aufbau und Bezeichnungen sind aber vorgeschrieben, und im Preisaushang muss für jede Führerscheinklasse unter anderem Folgendes stehen:

  • der Grundbetrag für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts,
  • ein eigener Preis für den Fall, dass die Theorieprüfung nicht bestanden wird und die Ausbildung weitergeht,
  • die Vorstellungsentgelte für die theoretische und für die praktische Prüfung,
  • das Entgelt für die Sonderfahrten, getrennt nach Überland, Autobahn und Dämmerung oder Dunkelheit.

Die Fahrstunde hat einen eigenen Preis, und sie dauert laut Gesetz 45 Minuten. Der Grundbetrag ist also ausdrücklich nicht der Preis für die praktische Ausbildung. Er deckt den Rahmen ab, die Fahrstunden kommen dazu.

Was unsere Anmeldegebühr abdeckt

Bei uns zahlst du die Anmeldegebühr einmalig, wenn deine Ausbildung beginnt. Darin stecken:

  • die Anmeldung und die Verwaltung deiner Ausbildung,
  • der komplette Theorieunterricht, für Klasse B also 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff, jede 90 Minuten lang. Unterricht gibt es 8-mal pro Woche an sechs Tagen,
  • die Theorie-Vorprüfung bei uns. Wenn du sie bestanden hast, schalten wir dich für die Theorieprüfung beim TÜV frei.

Wie hoch die Anmeldegebühr gerade ist, steht in unserer Preisliste. Dort stehen auch die Preise für alles, was wir außerhalb der Anmeldegebühr berechnen.

Was bei uns zusätzlich anfällt

Diese Leistungen bezahlst du an uns, aber nicht mit der Anmeldegebühr:

  • Fahrstunden zu je 45 Minuten. Das sind die Übungsstunden und die 12 vorgeschriebenen Sonderfahrten für Klasse B. Bei uns kosten alle Fahrstunden gleich viel, auch die Sonderfahrten. Wie viele Übungsstunden du brauchst, lässt sich vorher nicht seriös sagen, eine gesetzliche Mindestzahl gibt es nicht.
  • die Vorstellung zur praktischen Prüfung. Darin ist enthalten, dass wir das Prüfungsfahrzeug stellen.
  • die Lern-App, wenn du sie dazubuchst. Sie ist freiwillig und kostet extra.
  • der Antragsservice, wenn du möchtest, dass wir deinen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Das bieten wir für die Klassen B, B197, B78 und BF17 an. Die Gebühr des Amts kommt trotzdem dazu.

Was du an andere zahlst

Einige Kosten gehen gar nicht über die Fahrschule. Du zahlst sie direkt dort, wo die Leistung erbracht wird:

Wasan wenPreis laut Quelle
Antrag auf ErsterteilungStraßenverkehrsamt Düsseldorf45,90 € (Serviceportal Düsseldorf)
TheorieprüfungTÜV Rheinland24,99 € (Gebührenliste TÜV Rheinland, gültig ab 31.01.2024)
Praktische Prüfung Klasse BTÜV Rheinland129,83 € (dieselbe Gebührenliste)
Sehtestamtlich anerkannte Sehteststelle, zum Beispiel ein Augenoptikerlegt die Sehteststelle fest
Erste-Hilfe-KursKursanbieterlegt der Anbieter fest
Biometrisches PassbildFotograf oder Automatje nach Anbieter

Beim Sehtest gibt es keinen gesetzlich festgelegten Preis, den bestimmt die Sehteststelle selbst. Für den Antrag darf die Bescheinigung höchstens zwei Jahre alt sein. Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, und die Bescheinigung läuft nicht ab. Mehr dazu steht in den Beiträgen zum Sehtest und zum Erste-Hilfe-Kurs.

Die Prüfungsgebühren des TÜV gelten für jede Prüfung. Musst du eine Prüfung wiederholen, zahlst du die Gebühr also noch einmal.

Wann eine andere Anmeldegebühr gilt

Nicht jede Ausbildung beginnt mit derselben Anmeldegebühr:

  • Intensivkurs: Er ist bei uns eine eigene Anmeldung mit eigenem Grundbetrag, der die normale Anmeldegebühr ersetzt. Er kommt also nicht obendrauf.
  • Fahrschulwechsel: Wenn du von einer anderen Fahrschule zu uns wechselst, zahlst du keine neue Anmeldegebühr. Gebühren von Amt oder TÜV können beim Wechsel trotzdem anfallen, die liegen nicht bei uns. Wie das abläuft, steht auf der Seite zum Fahrschulwechsel.
  • Auffrischung, Umschreibung und Verlängerung haben bei uns jeweils einen eigenen Preis in der Preisliste.

Häufige Fragen

Muss die Fahrschule ihre Anmeldegebühr öffentlich zeigen? Ja. Nach § 32 FahrlG muss sie ihre Entgelte zusammen mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen aushängen. Wenn sie außerhalb der Geschäftsräume mit Preisen wirbt, gelten dieselben Pflichten, und die Angaben müssen klar und wahr sein.

Bekomme ich die Anmeldegebühr zurück, wenn ich die Ausbildung abbreche? Das hängt davon ab, wann und aus welchem Grund du kündigst, und ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Sprich uns an, bevor du etwas entscheidest, dann schauen wir uns deinen Fall an.

Gilt die Anmeldegebühr für alle Klassen gleich? Der Grundbetrag wird nach § 32 FahrlG für jede Führerscheinklasse einzeln angegeben. Welcher Preis für deine Klasse gilt, siehst du in der Preisliste.