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16. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Führerscheinreform 2027: Was sich ändern soll und was jetzt gilt

Führerscheinreform 2027: Was die Entwürfe zu Theorie, Sonderfahrten und Prüfung vorsehen, was schon beschlossen ist und was jetzt für dich gilt.

Über die Führerscheinreform wird seit Monaten berichtet, und oft klingt es so, als wäre schon alles entschieden. Das stimmt nicht. Stand 16. Oktober 2026 ist die Reform weder beschlossen noch in Kraft. Für alle, die jetzt ihren Führerschein machen, gelten die bisherigen Regeln.

Damit du einordnen kannst, was auf dich zukommen könnte, haben wir die offiziellen Entwürfe der Bundesregierung gelesen. Hier steht, was darin geplant ist, wie weit das Verfahren ist und was das für deine Ausbildung in Düsseldorf bedeutet.

Was ist die Führerscheinreform überhaupt?

Die Reform besteht aus zwei Teilen, die zusammengehören. Der erste ist ein Gesetz, das unter anderem das Fahrlehrergesetz und das Straßenverkehrsgesetz ändert. Das Bundeskabinett hat es am 20. Mai 2026 beschlossen, im Bundestag liegt es als Drucksache 21/7404. Der zweite Teil ist die Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (Bundesrats-Drucksache 365/26). Sie enthält die Details zur Ausbildung und zur Prüfung, und sie braucht die Zustimmung des Bundesrats.

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, die Ausbildung zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und den Führerschein günstiger zu machen.

Wie weit ist das Verfahren?

SchrittStand
Gesetz im Kabinett beschlossen20. Mai 2026
Verordnung an den Bundesrat übersandt10. Juni 2026
Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht29. Juli 2026
Erste Lesung im Bundestag24. September 2026
Anhörung im Verkehrsausschuss5. Oktober 2026
Abschließende Abstimmung im Bundestagnoch offen
Zustimmung des Bundesrats zur Verordnungnoch offen

Die Verordnung stand auch nicht auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 16. Oktober 2026. Solange Bundestag und Bundesrat nicht entschieden haben, kann sich an jedem Punkt unten noch etwas ändern. Der Bundesrat hat zum Gesetz bereits Änderungen vorgeschlagen, die Bundesregierung hat einen Teil davon abgelehnt.

Ab wann soll die Reform gelten?

In den Entwürfen stehen zwei Termine. Die neuen Regeln für die Ausbildung sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Rest, darunter die Änderungen an der Prüfung und das Gesetz selbst, soll am 1. Juli 2027 folgen.

Diese Daten sind geplant, nicht beschlossen. Wenn sich das Verfahren verzögert, können sie sich verschieben.

Was ändert sich beim Theorieunterricht?

Nach dem Entwurf entfällt die Pflicht, den Theorieunterricht in der Fahrschule zu besuchen. Du sollst selbst entscheiden können, wie du dir das Wissen für die Theorieprüfung aneignest, also im Unterricht vor Ort, digital oder in einer Mischung aus beidem. Fahrschulen sollen frei wählen dürfen, ob sie Präsenzunterricht, digitalen Unterricht oder beides anbieten.

Heute gilt noch die Pflicht: Für Klasse B besuchst du 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Stoff. Bei S.U.V. findet der Theorieunterricht achtmal pro Woche an sechs Tagen statt, die Termine stehen im Theorieplan.

Ob S.U.V. nach der Reform auch digitalen Theorieunterricht anbietet, steht noch nicht fest. Solange die Reform nicht beschlossen ist, gilt der Unterricht im Theorieplan.

Was ändert sich bei der Theorieprüfung?

Die Zahl der Fragen bleibt nach der Begründung der Verordnung gleich. Neu wäre die Bewertung. Heute zählt jede Frage zwei bis fünf Fehlerpunkte. Künftig soll jede Frage einen Punkt wert sein. Beim Ersterwerb der Klasse B hättest du 30 Fragen und dürftest höchstens 3 Punkte verlieren. Bei bestimmten Fragen, die im Fragenkatalog markiert sind, soll schon ein einziger Fehler dazu führen, dass du nicht bestehst.

Außerdem will das Verkehrsministerium den Fragenkatalog verkleinern. Er hat heute über 1.100 Fragen und soll laut Ministerium um rund ein Drittel schrumpfen.

Was passiert mit den Sonderfahrten?

Heute schreibt das Gesetz für Klasse B genau 12 Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Fahrten bei Dunkelheit

Nach dem Entwurf fällt diese feste Zahl weg. Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit oder Dämmerung bleiben Pflicht, aber wie viele du davon brauchst, soll sich nach deinem Ausbildungsstand richten. Dein Fahrlehrer muss feststellen können, dass du diese Situationen sicher beherrschst. Wie die Sonderfahrten heute ablaufen, erklären wir im Beitrag Die Sonderfahrten erklärt.

Eine Mindestzahl an normalen Übungsstunden gibt es schon heute nicht, und auch der Entwurf führt keine ein.

Darf künftig im Simulator geübt werden?

Der Entwurf erlaubt Simulationen in der praktischen Ausbildung, wenn der Simulator alle Fahraufgaben realitätsnah darstellen kann. Ein Fahrlehrer muss dabei nicht anwesend sein. Die Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit dürfen aber nicht ausschließlich im Simulator stattfinden.

Ob S.U.V. Simulatorstunden anbieten wird, steht noch nicht fest.

Was ändert sich bei der praktischen Prüfung?

Heute dauert die praktische Prüfung für Klasse B 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit. Nach dem Entwurf soll sie für Klasse B und BE mindestens 40 Minuten dauern, davon mindestens 25 Minuten Fahrzeit. Das entspricht der Mindestvorgabe der EU. Diese Änderung ist für den 1. Juli 2027 geplant.

Neu wäre außerdem eine Pflicht vor der Prüfung. Dein Fahrlehrer darf deine Prüfungsreife erst feststellen, wenn du mindestens eine Testfahrt im echten Verkehr bestanden hast, die wie die Prüfung aufgebaut ist und genauso lange dauert. Die Fahrschule bestätigt das, und diese Bestätigung legst du dem Prüfer vor der Prüfung vor.

Deine Prüfung legst du in Nordrhein-Westfalen beim TÜV Rheinland ab.

Was bedeutet die Reform für B197?

Wer auf Automatik lernt und mit B197 trotzdem Schaltwagen fahren will, braucht heute mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und eine Testfahrt von 15 Minuten. Der Entwurf ersetzt das durch eine Schulung von mindestens sieben Stunden zu je 60 Minuten. Ein Teil davon muss auf öffentlichen Straßen stattfinden, den größeren Teil darf ein Simulator übernehmen. Die Testfahrt von mindestens 15 Minuten im Schaltwagen bleibt. Mehr zur heutigen Regel findest du auf der Seite zu B197.

Was ist die Fahrpraxis mit Eltern oder Freunden?

Der Teil der Reform, über den am meisten gestritten wird, ist ein Modellversuch für Klasse B. Nach bestandener Theorieprüfung und mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule sollst du mit einer nahestehenden Person auf öffentlichen Straßen üben dürfen. Dafür brauchst du eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Der Entwurf sieht unter anderem vor:

  • höchstens zwei Begleiter, die seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B haben
  • ein blaues Schild mit „L“ und der Aufschrift „Übungsfahrt“ vorne und hinten am Auto
  • nach 500 bis 600 Kilometern eine Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer und Begleiter, danach mindestens sechs weitere Fahrstunden in der Fahrschule
  • insgesamt mindestens 1.000 gefahrene Kilometer, bevor die Ausbildung in der Fahrschule abgeschlossen wird
  • eine Genehmigung für höchstens zwölf Monate

Wichtig für Düsseldorf: Nach dem Gesetzentwurf gilt dieser Versuch nicht automatisch überall. Jedes Bundesland muss sich mit einer eigenen Verordnung dafür entscheiden. Der Bundesrat wollte das umdrehen, die Bundesregierung hat das abgelehnt. Eine Entscheidung von Nordrhein-Westfalen dazu gibt es bisher nicht, denn das Gesetz, auf dem sie beruhen müsste, ist noch nicht beschlossen. Bei der Anhörung im Bundestag haben der ADAC und die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen die Reform überwiegend begrüßt, Vertreter der Fahrschulbranche haben vor Risiken für die Verkehrssicherheit gewarnt.

Wird der Führerschein dadurch günstiger?

Die Bundesregierung rechnet damit, vor allem durch den digitalen Theorieunterricht und weniger Pflichtfahrten. Was eine einzelne Fahrschule nach der Reform verlangt, steht in keinem Entwurf, und wie viele Fahrstunden du persönlich brauchst, hängt weiter von dir ab. Seriös vorhersagen kann das heute niemand.

Geplant ist auch, dass das Verkehrsministerium ein öffentliches Register führen darf, in dem die Preise der Fahrschulen und die Bestehensquoten ihrer Fahrschüler in der praktischen Prüfung stehen. Die aktuellen Preise von S.U.V. findest du schon heute in unserer Preisliste.

Ich will jetzt anfangen. Welche Regeln gelten für mich?

Bis die Reform in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln. Der Verordnungsentwurf enthält außerdem eine Übergangsregel: Wer seine theoretische und praktische Ausbildung vor dem 1. Januar 2027 begonnen hat, darf sie nach den bisherigen Vorschriften abschließen. Auch diese Regel ist noch nicht beschlossen.

Offen ist im Entwurf, was genau passiert, wenn du nach altem Recht ausgebildet wirst und deine praktische Prüfung erst nach dem 1. Juli 2027 stattfindet. Das hängt von der endgültigen Fassung ab.

Wie S.U.V. mit Ausbildungen umgeht, die vor dem Stichtag beginnen und danach weiterlaufen, steht ebenfalls noch nicht fest, weil die endgültigen Regeln fehlen.

Wie die Ausbildung heute abläuft, steht auf der Seite zum Führerschein Klasse B. Wenn du anfangen möchtest, kannst du dich online voranmelden, und wir besprechen mit dir, welche Regeln für deinen Zeitplan gelten.

Häufige Fragen

Ist die Führerscheinreform schon beschlossen? Nein. Stand 16. Oktober 2026 hat der Bundestag noch nicht abschließend abgestimmt, und der Bundesrat hat der Verordnung noch nicht zugestimmt.

Muss ich ab 2027 nicht mehr zum Theorieunterricht? Nach dem Entwurf entfällt die Pflicht zum Präsenzunterricht. Das Wissen für die Theorieprüfung musst du trotzdem haben. Beschlossen ist das noch nicht.

Gibt es nach der Reform keine Sonderfahrten mehr? Doch. Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben Pflicht. Wegfallen soll nur die feste Zahl von 12.

Kann ich in NRW mit meinen Eltern üben? Das ist noch offen. Der Modellversuch gilt nach dem Gesetzentwurf nur in Bundesländern, die sich mit einer eigenen Verordnung dafür entscheiden, und das Gesetz dazu ist noch nicht beschlossen.

Wird die praktische Prüfung kürzer? Geplant ist, dass sie für Klasse B ab dem 1. Juli 2027 mindestens 40 Minuten dauert, davon 25 Minuten Fahrzeit. Heute sind es 55 Minuten mit mindestens 30 Minuten Fahrzeit.

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