Regel 1
Mindestprofiltiefe 1,6 mm
Gesetzliches Minimum für alle Reifen: 1,6 mm Restprofil im gesamten umlaufenden Bereich. Empfehlung: Sommerreifen ab 3 mm wechseln, Winterreifen ab 4 mm. Verstoß: 60 € + 1 Punkt; bei Beifahrer/Fahrer Gefährdung höher.
