Regel 1
Mindestalter ist nicht verhandelbar
Klasse B: 18 Jahre. BF17 (begleitetes Fahren): 17 Jahre mit eingetragener Begleitperson. Vor dem Mindestalter darf die Theorieprüfung frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag stattfinden.
