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Ratgeber · Ruhender Verkehr.

Parken in Düsseldorf

Halten oder Parken, fünf Meter oder acht, Parkscheibe auf- oder abrunden: Der ruhende Verkehr kostet in der Theorieprüfung Punkte und danach Geld. Hier stehen die Regeln auf einer Seite — mit Paragraph zum Nachschlagen und mit dem, was in Düsseldorf konkret gilt.

§ 12 StVOAlle AbständeParkscheibeBewohnerparkenBußgelderSpickzettel als PDF

Stand: 17. August 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr.

Spickzettel.

Parken in Düsseldorf — Spickzettel

Die Regeln, die du wirklich brauchst, auf einer Seite. Druck ihn aus und leg ihn ins Handschuhfach — oder lad ihn dir als PDF aufs Handy.

Halten oder Parken

Der Unterschied entscheidet, welches Verbot für dich gilt.

  • HaltenFreiwilliges Anhalten bis zu drei Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen.§ 12 Abs. 2 StVO
  • ParkenWer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Aussteigen macht daraus sofort Parken — auch nach zehn Sekunden.§ 12 Abs. 2 StVO
  • Warten im StauVerkehrsbedingtes Stehen ist kein Halten im Sinne der StVO.
  • FaustregelWo Halten verboten ist, ist Parken immer auch verboten. Umgekehrt gilt das nicht.
  • Zeichen 283Absolutes Halteverbot — weder halten noch parken.
  • Zeichen 286Eingeschränktes Halteverbot — halten bis drei Minuten, dazu Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen ohne Verzögerung.

Halten verboten

Die fünf Stellen aus § 12 Abs. 1 StVO — dort darfst du nicht einmal kurz stehen.

  • Enge StellenAn engen und an unübersichtlichen Straßenstellen.Nr. 1
  • Scharfe KurvenIm Bereich von scharfen Kurven.Nr. 2
  • Auf-/AbfahrstreifenAuf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen.Nr. 3
  • BahnübergängeAuf Bahnübergängen.Nr. 4
  • FeuerwehrzufahrtVor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.Nr. 5
  • TaxenstandAm Taxenstand ist schon das Halten untersagt.Z. 229
  • GrenzmarkierungInnerhalb der Grenzmarkierung weder halten noch parken.Z. 299

Parken verboten

§ 12 Abs. 3 StVO — hier darfst du halten, aber nicht abstellen.

  • Kreuzung, EinmündungBis je 5 m vor und hinter dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Ist rechts daneben ein Radweg baulich angelegt, sind es vor der Kreuzung 8 m.Abs. 3 Nr. 1
  • ParkflächenWenn du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst.Abs. 3 Nr. 2
  • Ein- und AusfahrtenVor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber.Abs. 3 Nr. 3
  • SchachtdeckelÜber Schachtdeckeln — aber nur dort, wo Gehwegparken per Zeichen 315 oder Markierung erlaubt ist.Abs. 3 Nr. 4
  • BordsteinabsenkungVor abgesenkten Bordsteinen.Abs. 3 Nr. 5
  • Anhänger alleinAnhänger ohne Zugfahrzeug höchstens zwei Wochen.§ 12 Abs. 3b StVO

Abstände auf einen Blick

Die Zahlen, nach denen in der Theorieprüfung gefragt wird.

  • Kreuzung / Einmündung5 m vor und hinter dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten.§ 12 Abs. 3 Nr. 1
  • … mit baulichem Radweg8 m — aber nur vor der Kreuzung. Dahinter bleibt es bei 5 m.§ 12 Abs. 3 Nr. 1
  • Bushaltestelle15 m vor und hinter dem Zeichen 224 nicht parken.Anlage 2, Z. 224
  • Andreaskreuz innerorts5 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.Anlage 2, Z. 201
  • Andreaskreuz außerorts50 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.Anlage 2, Z. 201
  • Sicht aufs ZeichenBis 10 m vor dem Andreaskreuz nicht halten, wenn du es verdeckst.Anlage 2, Z. 201
  • Enge StelleEs müssen 3,05 m freie Fahrbahn bleiben (2,55 m Fahrzeugbreite plus 0,50 m).st. Rspr.

Parkscheibe richtig einstellen

Zeichen 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe — die häufigste vermeidbare Verwarnung.

  • AufrundenAuf den Strich der halben Stunde, die dem Anhalten folgt. Ankunft 16:05 Uhr bedeutet 16:30 Uhr, Ankunft 16:31 Uhr bedeutet 17:00 Uhr.§ 13 Abs. 2 StVO
  • Zulässige ScheibeBlau-weiß nach amtlichem Muster, 11 cm breit und 15 cm hoch.§ 13 Abs. 2 StVO
  • PlatzierungVon außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe.
  • Nicht weiterdrehenNachstellen während des Parkens gilt wie eine fehlende Scheibe.
  • Digitale ScheibeNur mit amtlicher Zulassung: Sie muss sich beim Abstellen selbst einstellen und darf nicht weiterlaufen.
  • Parkuhr defektDann Parkscheibe nutzen und die Höchstparkdauer einhalten.§ 13 Abs. 1 StVO
  • AusnahmeBeim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen brauchst du sie nicht.§ 13 Abs. 4 StVO

Gehweg, Behinderten- und Ladeplatz

  • GehwegGrundsätzlich tabu. Erlaubt nur, wo Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung es zulässt — und dann nur bis 2,8 t zulässige Gesamtmasse.Z. 315
  • Welcher GehwegWo erlaubt: nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen auch der linke.§ 12 Abs. 4a StVO
  • BehindertenparkplatzNur mit dem blauen EU-Parkausweis, gut lesbar ausgelegt. Der orange Parkausweis reicht dafür nicht.Z. 314 + 1044-10
  • E-LadeplatzZusatzzeichen 1010-66 reserviert den Platz für Elektrofahrzeuge. Laden musst du nur, wenn das Schild es ausdrücklich verlangt.Z. 314 + 1010-66
  • Zweite ReiheNie erlaubt — auch nicht mit Warnblinker.
  • Radweg, SchutzstreifenWeder halten noch parken. Auf dem Schutzstreifen gilt das Halteverbot seit 2020.

Typische Bußgelder

Bußgeldkatalog, Fassung seit 09.11.2021. Ein Punkt in Flensburg ist markiert.

  • Halten im Halteverbot20 € — mit Behinderung 35 €.BKat 51
  • Parken im Halteverbot25 € — mit Behinderung oder über 1 Std 40 €, beides 50 €.BKat 52
  • Zu nah an der Kreuzung10 € — mit Behinderung 15 €, über 3 Std 20 €, beides 30 €.BKat 54
  • Parkscheibe fehlt20 € bis 30 Min, dann 25 €, 30 €, 35 € und ab 3 Std 40 €.BKat 63
  • Gehweg oder Radweg55 € — ab Behinderung oder über 1 Std 70 € und 1 Punkt, bis 100 €.BKat 52a
  • Behindertenparkplatz55 € — und es wird regelmäßig abgeschleppt.BKat 55
  • E-Ladeplatz unberechtigt55 €.BKat 55a
  • FeuerwehrzufahrtHalten 20 €, Parken 55 €, Rettungsfahrzeug behindert 100 € und 1 Punkt.BKat 51, 53
  • Zweite Reihe55 € — beim Parken über 15 Minuten 85 € und 1 Punkt.BKat 51a, 58
  • Bushaltestelle55 € — über 3 Stunden 70 €.BKat 54
  • Nicht platzsparend10 €.BKat 62

Düsseldorf konkret

Stand August 2026 — Gebühren und Gebiete legt die Stadt fest.

  • Bewohnerparkausweis25 € pro Jahr bei Online-Beantragung, 30 € im Bürgerbüro. Zwei Jahre: 50 € bzw. 55 €. Eine Erhöhung ist für den 01.10.2026 vorgesehen.
  • Wer bekommt ihnWer im Gebiet gemeldet ist und Halter des Fahrzeugs ist — oder eine Nutzungsbescheinigung des Halters hat.
  • Gebiete44 Bewohnerparkgebiete, jedes mit eigenem Buchstabencode. Karte und Straßenverzeichnis auf duesseldorf.de.
  • ParkgebührenZone Ia und Ib 4,50 €/Std, Zone II 3,00 €/Std, Zone III 2,00 €/Std. Sonn- und feiertags frei, außer im historischen Kaiserswerth.
  • HandyparkenDrei zugelassene Anbieter: EasyPark, PayByPhone und Parkster.
  • QR-Codes am AutomatenVorsicht vor aufgeklebten Fremd-QR-Codes — die Stadt bietet kein Scan-and-Pay an.
  • Park and Ride35 Anlagen, davon 19 im Stadtgebiet. Das Parken ist kostenlos, für die Weiterfahrt brauchst du ein Ticket.
  • UmweltspurenSeit dem 1. März 2021 abgeschafft. Busspuren und Radfahrstreifen gelten unverändert.

Bevor du aussteigst

Die Handgriffe, die dir Ärger sparen.

  • Rechts ranZum Parken den rechten Seitenstreifen nutzen, sonst an den rechten Fahrbahnrand.§ 12 Abs. 4 StVO
  • EinbahnstraßeDort darfst du auch links parken.§ 12 Abs. 4 StVO
  • PlatzsparendDu musst platzsparend parken — Lücken nicht verschenken.§ 12 Abs. 6 StVO
  • Vorrang an der LückeVorrang hat, wer die Parklücke zuerst unmittelbar erreicht.§ 12 Abs. 5 StVO
  • AussteigenTüre nur öffnen, wenn niemand gefährdet wird — Schulterblick, dann Griff.§ 14 Abs. 1 StVO
  • SichernFahrzeug gegen Wegrollen und unbefugte Nutzung sichern.§ 14 Abs. 2 StVO

Spickzettel als PDF

Alle Regeln kompakt auf einem Blatt, zum Ausdrucken fürs Handschuhfach. Der Ratgeber-Download enthält zusätzlich den kompletten Text mit allen Paragraphen.

Ratgeber.

Alles zum Nachlesen

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Die StVO macht es kurz: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Das sind zwei getrennte Auslöser — und der erste wird ständig unterschätzt. Sobald du aussteigst, parkst du, auch wenn du nach zehn Sekunden wieder da bist und der Motor durchgelaufen ist. Die Drei-Minuten-Uhr spielt nur eine Rolle, solange du im Auto sitzen bleibst.

Der Unterschied ist keine Wortklauberei, sondern entscheidet, welches Verbot greift. Im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) darfst du bis zu drei Minuten stehen, aber nicht parken. Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) darfst du beides nicht. Und wo Halten verboten ist, ist Parken automatisch mit verboten — der umgekehrte Schluss gilt nie.

Verkehrsbedingtes Warten ist übrigens gar kein Halten. An der roten Ampel oder im Stau läuft keine Drei-Minuten-Uhr. Erst dein freiwilliger Entschluss anzuhalten macht daraus Halten im Sinne der StVO.

  • Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen sind im eingeschränkten Halteverbot auch länger als drei Minuten erlaubt — sie müssen aber ohne Verzögerung durchgeführt werden.Anlage 2, Z. 286
  • Be- und Entladen meint Güter, die du nicht zumutbar über eine Strecke tragen kannst. Kleine Einkäufe für den Eigenbedarf, Geld am Automaten holen oder ein Verkaufsgespräch zählen nach der Rechtsprechung nicht dazu.
  • Absehbar langes Warten hebt die Ausnahme auf. Wer zwanzig Minuten auf jemanden wartet, lädt nicht mehr — er parkt.

Quelle: § 12 Abs. 2 StVO, Anlage 2 zu § 41 StVO (Zeichen 286).

Wo ist das Halten verboten?

§ 12 Abs. 1 StVO nennt genau fünf Stellen, an denen du nicht einmal kurz stehen darfst. Sie haben alle denselben Grund: Entweder nimmst du anderen die Sicht, oder du blockierst etwas, das freibleiben muss.

  • An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen.Nr. 1
  • Im Bereich von scharfen Kurven.Nr. 2
  • Auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen.Nr. 3
  • Auf Bahnübergängen.Nr. 4
  • Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.Nr. 5

Quelle: § 12 Abs. 1 StVO, § 32 Abs. 1 StVZO.

Wo ist das Parken verboten?

An diesen Stellen darfst du kurz halten, aber nicht abstellen. Die Liste steht in § 12 Abs. 3 StVO.

  • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Ist in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt, sind es vor der Kreuzung 8 m.Nr. 1
  • Wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.Nr. 2
  • Vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.Nr. 3
  • Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen dort, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist.Nr. 4
  • Vor Bordsteinabsenkungen.Nr. 5

Quelle: § 12 Abs. 3 StVO.

Welche Abstände musst du beim Parken einhalten?

Ein paar Zahlen decken fast alle Prüfungsfragen und fast alle Knöllchen ab. Es lohnt sich, sie wirklich zu können, weil du sie am Straßenrand nicht nachschlagen kannst.

Wichtig ist außerdem, woher die Regel kommt. Die 5 und 8 Meter stehen in § 12 StVO. Die 15 Meter an der Bushaltestelle und die Andreaskreuz-Abstände stehen dagegen nicht dort, sondern bei den Verkehrszeichen in Anlage 2 — sie gelten also nur, wo das Zeichen tatsächlich steht.

  • 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, gemessen ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten.§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO
  • 8 m vor der Kreuzung, wenn rechts daneben ein Radweg baulich angelegt ist. Hinter der Kreuzung bleiben es 5 m.§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO
  • 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild (Zeichen 224) darfst du nicht parken.Anlage 2 zu § 41 StVO
  • 5 m innerorts und 50 m außerorts vor und hinter einem Andreaskreuz (Zeichen 201) darfst du nicht parken.Anlage 2 zu § 41 StVO
  • Bis zu 10 m vor dem Andreaskreuz darfst du nicht halten, wenn du das Zeichen dadurch verdeckst.Anlage 2 zu § 41 StVO
  • Am Taxenstand (Zeichen 229) ist bereits das Halten verboten — ohne Abstandsangabe, der ausgeschilderte Bereich gilt komplett.Anlage 2 zu § 41 StVO

Wie stellst du die Parkscheibe richtig ein?

Wo Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen Parkscheibe steht, brauchst du die blaue Scheibe nach amtlichem Muster — und du musst sie richtig einstellen. Das ist die häufigste vermeidbare Verwarnung überhaupt.

Die Regel im Gesetzeswortlaut: Der Zeiger muss auf den Strich der halben Stunde eingestellt sein, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Also immer aufrunden, nie abrunden. Ankunft um 16:05 Uhr bedeutet 16:30 Uhr, Ankunft um 16:31 Uhr bedeutet 17:00 Uhr. Maßgeblich ist der Moment des Anhaltens, nicht der des Weggehens.

Die Scheibe muss von außen gut lesbar sein und dem amtlichen Muster entsprechen: blau-weiß, 11 cm breit und 15 cm hoch. Eine deutlich kleinere Scheibe wurde von Gerichten schon als unzulässig behandelt. Und sie darf während des Parkens nicht neu eingestellt werden: Zurückkommen, weiterdrehen und wieder gehen wird behandelt, als hättest du gar keine Scheibe ausgelegt.

  • Digitale Parkscheiben sind erlaubt, wenn sie amtlich zugelassen sind. Sie müssen sich beim Abstellen selbst einstellen, danach stehen bleiben und die Ankunftszeit gut lesbar anzeigen. Modelle, die einfach mitlaufen, sind unzulässig.
  • Ist die Parkuhr oder der Automat defekt, nutzt du die Parkscheibe und hältst die Höchstparkdauer ein.§ 13 Abs. 1 StVO
  • Beim Ein- oder Aussteigen und beim Be- oder Entladen musst du weder Parkuhr noch Parkscheibe bedienen.§ 13 Abs. 4 StVO
  • Eine Park-App ersetzt den Parkschein, nicht die Parkscheibe. Wo die Scheibe verlangt wird, muss sie auch liegen.

Quelle: § 13 Abs. 1, 2 und 4 StVO.

Darfst du in Düsseldorf auf dem Gehweg parken?

Nein — jedenfalls nicht, weil es alle machen. Gehwege gehören dem Fußverkehr. Parken ist dort nur erlaubt, wo es ausdrücklich zugelassen wird: durch Zeichen 315 oder durch eine Parkflächenmarkierung. Fehlt beides, ist auch das halb aufgesetzte Parken ein Verstoß.

Wo Gehwegparken erlaubt ist, gelten Zusatzregeln. Zeichen 315 gilt nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässige Gesamtmasse, und du musst die auf dem Schild abgebildete Aufstellungsart einhalten. Benutzen darfst du den rechten Gehweg, in Einbahnstraßen auch den linken. Über Schachtdeckeln darfst du dort nicht stehen, und für den Fußverkehr muss genug Restbreite bleiben.

Wenn du in einer Straße parkst, in der seit Jahren alle halb auf dem Bordstein stehen, ist das kein Beweis dafür, dass es erlaubt ist — meist nur dafür, dass bisher niemand kontrolliert hat.

  • Grundverstoß: 55 €.BKat 52a
  • Mit Behinderung oder länger als eine Stunde: 70 € und ein Punkt in Flensburg.
  • Länger als eine Stunde mit Behinderung oder mit Gefährdung: 80 € und ein Punkt.
  • Mit Sachbeschädigung: 100 € und ein Punkt.

Quelle: § 12 Abs. 4 und 4a StVO, Zeichen 315, Bußgeldkatalog Nr. 52a, BVerwG 06.06.2024 – 3 C 5.23.

Was gilt auf Behindertenparkplätzen und E-Ladeplätzen?

Beide sind Sonderparkplätze: ausgeschildert mit Zeichen 314 oder 315 plus einem Zusatzzeichen, und das Zusatzzeichen sagt, wer dort stehen darf. Alle anderen dürfen es nicht — auch nicht kurz, auch nicht mit Warnblinker.

Auf einem Behindertenparkplatz brauchst du den blauen EU-Parkausweis, gut lesbar hinter der Windschutzscheibe. Er wird nur bei bestimmten Merkzeichen ausgestellt, nämlich bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, bei beidseitiger Amelie oder Phokomelie, bei vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen. Ein Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht — und der orange Parkausweis, den es für andere Fälle gibt, berechtigt ausdrücklich nicht zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Der Ausweis ist personengebunden: Er gilt für die berechtigte Person, nicht für ihr Auto und nicht für Angehörige, die gerade Besorgungen machen.

Bei E-Ladeplätzen lohnt ein genauer Blick aufs Schild. Das Zusatzzeichen 1010-66 reserviert den Platz für elektrisch betriebene Fahrzeuge — mehr nicht. Die Pflicht, auch tatsächlich zu laden, entsteht erst, wenn das Zusatzzeichen den Ladevorgang ausdrücklich nennt. Steht dort eine zeitliche Begrenzung, weist du sie mit der Parkscheibe nach.

  • Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt: 55 €.BKat 55
  • Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt: 55 €.BKat 55a

Quelle: Anlage 3 zu § 42 StVO (Zeichen 314), § 46 StVO, Bußgeldkatalog Nr. 55 und 55a.

Warum ist die Feuerwehrzufahrt der teuerste Meter der Stadt?

Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist schon das Halten verboten, nicht erst das Parken. Das ist der Grund, warum dort ohne lange Vorwarnung abgeschleppt wird: Der Zugang wird genau in dem Moment gebraucht, in dem dein Auto im Weg steht.

Ein verbreiteter Irrtum: dass ein Schild nur zählt, wenn es amtlich aussieht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im März 2024 klargestellt, dass die Kennzeichnung nicht erkennen lassen muss, dass sie amtlich veranlasst wurde. Ein von einem Privatunternehmen montiertes Schild reicht, solange eine behördliche Anordnung dahintersteht — der Fahrer trug in dem Fall die Abschleppkosten.

  • Unzulässig gehalten: 20 €, mit Behinderung 35 €.BKat 51
  • Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt: 55 €.BKat 53
  • Dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert: 100 € und ein Punkt in Flensburg.
  • Die Abschleppkosten sind kein Bußgeld, sondern Kosten der Ersatzvornahme — sie kommen zusätzlich.

Quelle: § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO, Bußgeldkatalog Nr. 51 und 53, BVerwG 21.03.2024 – 3 C 13.22.

Wie funktioniert Bewohnerparken in Düsseldorf?

In dicht bebauten Vierteln richtet die Stadt Bewohnerparkgebiete ein. Düsseldorf hat davon 44, jedes mit einem eigenen Buchstabencode — A für die Altstadt, R für Unterbilk, N für die Friedrichstadt und so weiter. Karte und Straßenverzeichnis stehen auf duesseldorf.de.

Düsseldorf nutzt eine Mischparkregelung: Anwohnerinnen und Anwohner mit Ausweis parken dort kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung, alle anderen zahlen einen Parkschein oder nutzen die Zwei-Stunden-Parkscheibe. Der Ausweis garantiert dir keinen freien Platz, sondern nur die Erlaubnis, dort zu stehen.

Den Ausweis bekommst du, wenn du im jeweiligen Gebiet amtlich gemeldet bist und das Fahrzeug auf dich zugelassen ist — oder wenn du eine Nutzungsbescheinigung der Halterin oder des Halters vorlegst. Ausgestellt wird er vom Einwohnermeldeamt, nicht vom Amt für Verkehrsmanagement. Online geht es über das Serviceportal der Stadt: Login, bezahlen, zu Hause ausdrucken, sofort gültig. Im Bürgerbüro nur mit Termin, telefonisch gar nicht.

  • Ein Jahr: 25 € online, 30 € im Bürgerbüro.
  • Zwei Jahre: 50 € online, 55 € im Bürgerbüro.
  • Kennzeichenänderung: 12,50 €, nur persönlich.
  • Ein Ausweis pro Person und Fahrzeug; in begründeten Fällen können zwei Kennzeichen eingetragen werden.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf, Serviceportal Bewohnerparken (Stand August 2026); § 45 Abs. 1b StVO.

Was kostet Parken in der Düsseldorfer Innenstadt?

Die Stadt ist in Gebührenzonen eingeteilt. Je näher an Altstadt und Kö, desto teurer die Stunde und desto länger die Gebührenzeit — das ist Absicht, damit die knappen Plätze nicht den ganzen Tag von einem Auto belegt werden. Die Beträge stehen in der Parkgebührenordnung und gelten seit dem 1. April 2023 unverändert.

Abgerechnet wird in Zwölf-Minuten-Schritten. In den Zonen Ia und Ib kostet ein Schritt 0,90 €, das sind 4,50 € pro Stunde. In Zone II, die der Umweltzone entspricht, sind es 0,60 € je zwölf Minuten oder 3,00 € pro Stunde. Im übrigen Stadtgebiet, Zone III, zahlst du 0,40 € je zwölf Minuten, also 2,00 € pro Stunde.

Die Gebührenzeiten unterscheiden sich: Zone Ia werktags von 9 bis 22 Uhr, Zone Ib und II werktags von 9 bis 20 Uhr, Zone III werktags von 9 bis 18 Uhr. Sonn- und feiertags ist das Parken kostenfrei — mit einer Ausnahme, dem historischen Kern von Kaiserswerth, wo täglich von 7 bis 20 Uhr gezahlt wird.

Wie lange du höchstens stehen darfst, legt die Stadt pro Automat fest. Diese Angabe steht auf dem Tarifschild am Automaten und nirgendwo sonst — lies sie, bevor du losgehst.

  • Bezahlen kannst du am Automaten oder per App. Zugelassen sind in Düsseldorf genau drei Anbieter: EasyPark, PayByPhone und Parkster.
  • Bei der App-Nutzung startest und beendest du den Vorgang selbst. Vergisst du das Beenden, läuft die Abrechnung weiter.
  • Die Stadt bietet kein Bezahlen per QR-Code am Automaten an. Aufgeklebte QR-Codes führen auf gefälschte Seiten — nicht scannen.
  • Der Parkschein gehört gut lesbar hinter die Windschutzscheibe. Umgeklappt auf dem Armaturenbrett gilt er als nicht vorhanden.

Quelle: Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf (66.201), in Kraft seit 01.04.2023.

Wo kannst du in Düsseldorf günstig parken?

Auf den Park-and-Ride-Anlagen. Düsseldorf und die Nachbarkommunen betreiben zusammen 35 davon, 19 im Stadtgebiet und 16 im Umland, jeweils direkt an U-Bahn, S-Bahn oder Stadtbahn. Das Abstellen selbst ist kostenlos; für die Weiterfahrt brauchst du ein gültiges Nahverkehrsticket.

Für Termine in der Innenstadt ist das fast immer die günstigste und oft auch die schnellste Variante, weil Stau und Parkplatzsuche wegfallen. Gut angebunden sind unter anderem der Südpark direkt an der A46, die Messe, Rath, der Staufenplatz sowie die S-Bahnhöfe Benrath, Eller und Garath.

Achte auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen der einzelnen Anlage — sie können sich unterscheiden. Für längere Aufenthalte mitten in der Stadt ist sonst ein Parkhaus die ruhigere Wahl: kein Suchen, kein Nachlaufen zum Automaten, kein Risiko, den Ablauf zu verpassen.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf, P+R-Datensatz (Stand Juni 2026).

Gibt es in Düsseldorf noch eine Umweltspur?

Nein. Die drei Düsseldorfer Umweltspuren auf der Merowingerstraße, der Prinz-Georg-Straße und dem Zug von der Werstener über die Witzel- und Corneliusstraße wurden zum 1. März 2021 abgeschafft. An ihre Stelle traten umweltabhängig gesteuerte Ampelprogramme, Tempo 30 auf der Merowingerstraße und eine bevorrechtigte Signalisierung für Busse. Seitdem wurde keine neue Umweltspur eingerichtet.

Das ändert nichts daran, dass Sonderfahrstreifen weiterhin existieren und für den ruhenden Verkehr tabu sind. Auf einer Busspur, einem Radfahrstreifen oder einem Schutzstreifen ist Parken verboten — sie sind Fahrraum, kein Parkraum.

Den Unterschied zwischen den beiden Radstreifen solltest du kennen: Der Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene Linie abgetrennt und darf mit dem Auto gar nicht befahren werden. Der Schutzstreifen ist nur gestrichelt markiert und darf bei Bedarf überfahren werden — halten darfst du dort seit April 2020 aber nicht mehr.

  • Auf einem Schutzstreifen gehalten: 55 €, mit Behinderung 70 € und ein Punkt, mit Sachbeschädigung 100 €.BKat 54a
  • Auf einem Radweg geparkt: ab 55 €, in den qualifizierten Fällen bis 100 € und ein Punkt.BKat 52a
  • Busspur unberechtigt benutzt: 15 €, mit Behinderung 35 €.BKat 147

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf, Mitteilung vom 26.02.2021; Bußgeldkatalog Nr. 52a, 54a und 147.

Was kostet falsches Parken?

Verstöße im ruhenden Verkehr werden bundesweit einheitlich über den Bußgeldkatalog geahndet. Die hier genannten Beträge gelten seit der Novelle vom 9. November 2021. Sie sind gestaffelt nach vier Fragen: Hast du jemanden behindert? Wie lange standest du? Hast du jemanden gefährdet? Ist etwas beschädigt worden?

Auffällig ist das Gefälle. Die klassischen Abstandsverstöße nach § 12 Abs. 3 StVO — zu nah an der Kreuzung, vor einer Einfahrt, vor einer Bordsteinabsenkung — sind mit 10 € die günstigsten Positionen im ganzen Katalog. Teuer wird es dort, wo du eine ausgeschilderte Fläche blockierst, die jemand anderes braucht: Gehweg, Radweg, Bushaltestelle, Behindertenparkplatz, Feuerwehrzufahrt. Diese Positionen beginnen alle bei 55 €.

Ein Punkt in Flensburg kommt nicht beim Grundverstoß dazu, sondern erst bei den qualifizierten Varianten — und dazu zählt beim Gehweg- und Radwegparken schon das bloße Überschreiten einer Stunde. Das überrascht viele.

  • Halten im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot: 20 €, mit Behinderung 35 €.BKat 51
  • Parken im Halteverbot: 25 €, mit Behinderung oder über einer Stunde 40 €, beides zusammen 50 €.BKat 52
  • Parkverstöße nach § 12 Abs. 3 StVO: 10 €, mit Behinderung 15 €, über drei Stunden 20 €, beides 30 €.BKat 54
  • Ohne Parkscheibe oder über der Höchstparkdauer: 20 € bis 30 Minuten, 25 € bis eine Stunde, 30 € bis zwei, 35 € bis drei und 40 € darüber.BKat 63
  • Auf Geh- oder Radweg geparkt: 55 €, ab Behinderung oder über einer Stunde 70 € und ein Punkt, bei Sachbeschädigung 100 €.BKat 52a
  • Unberechtigt auf Behindertenparkplatz oder E-Ladeplatz: jeweils 55 €.BKat 55, 55a
  • In zweiter Reihe: Halten 55 €, Parken 55 €, Parken über 15 Minuten 85 € und ein Punkt.BKat 51a, 58
  • An einer Bushaltestelle geparkt: 55 €, über drei Stunden 70 €.BKat 54
  • Nicht platzsparend geparkt oder den Parklücken-Vorrang missachtet: je 10 €.BKat 61, 62

Quelle: Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fassung seit 09.11.2021; Punkte nach Anlage 13 FeV.

FAQ.

Häufige Fragen zum Parken

  • Bis zu drei Minuten, und nur solange du dein Fahrzeug nicht verlässt. Sobald du aussteigst, parkst du sofort — auch nach zehn Sekunden. So definiert es § 12 Abs. 2 StVO. Verkehrsbedingtes Warten an der Ampel oder im Stau zählt gar nicht mit.

Bereit loszulegen?

Parken üben. Prüfung bestehen.

Einparken, Umweltspur, Innenstadt-Verkehr: Bei Fahrschule S.U.V. in Düsseldorf-Oberbilk fährst du genau dort, wo du später auch parkst. Mindenerstraße 106 · Mo–Fr 10:30–19 Uhr.

Dieser Ratgeber ist eine Lernhilfe für Fahrschülerinnen und Fahrschüler und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende Straßenverkehrs-Ordnung, der Bußgeldkatalog und die Regelungen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Angaben ohne Gewähr.